Plugin in Entwicklung · Warteliste offen
Seit dem 28. Juni 2025 müssen Online-Shops für Verbraucher barrierefrei sein (BFSG, European Accessibility Act). Das EU Accessibility Kit prüft Ihre Shop-Seiten gegen WCAG 2.1 AA, zeigt jeden Fund mit Kriterium und Fundstelle und erzeugt die gesetzlich vorgesehene Erklärung zur Barrierefreiheit.
Rechtsgrundlage: BFSG · Richtlinie (EU) 2019/882 · EN 301 549 · WCAG 2.1 AA
§ 01
01
Für sie gilt das BFSG seit 28.06.2025. Marktüberwachungsbehörden können Nachweise verlangen; Verbraucher und Verbände können Verstöße melden.
02
Sie sind ausgenommen, aber Kundinnen und Kunden mit Einschränkungen nicht. Ein barrierefreier Checkout hat weniger Abbrüche – für alle.
03
Ein Scan je Shop, ein Bericht je Kunde, eine Erklärung je Domain. Statt manueller Prüfung mit Browser-Erweiterungen.
§ 02
Alles, was das Gesetz verlangt – ohne Zeitlimit und ohne gesperrte Funktionen.
§ 03
Spart die wiederkehrende Arbeit und liefert den Nachweis für Behörde, Kunde oder Agentur.
§ 04
Das Plugin ruft Ihre Shop-Seiten so auf, wie Besucher sie sehen, und prüft das gerenderte HTML gegen die automatisch prüfbaren WCAG-2.1-Kriterien.
Die Prüfung läuft auf Ihrem Server; keine Seite und kein Kundendatum verlässt den Shop.
Für Kriterien, die nur ein Mensch beurteilen kann (Sinn eines Alternativtextes, logische Reihenfolge), liefert das Plugin eine geführte Checkliste mit den betroffenen Elementen.
§ 05
Automatische Prüfungen finden erfahrungsgemäß etwa die Hälfte aller WCAG-Verstöße zuverlässig: Kontrast, fehlende Beschriftungen, leere Links, fehlende Sprache, Überschriftenstruktur. Ob ein Alternativtext sinnvoll ist oder ein Bestellprozess ohne Maus wirklich funktioniert, prüft der Scanner nicht – dafür gibt es die geführte Checkliste. Wir sagen das so deutlich, weil ein „100 % barrierefrei“-Siegel aus einem Plugin nicht seriös wäre.
§ 06
Für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr an Verbraucher: ja, seit 28. Juni 2025 – es sei denn, Sie sind Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme). Reine B2B-Shops sind nicht erfasst. In Polen gilt die entsprechende Regelung aus dem Gesetz vom 26. April 2024.
Nein. Overlays ändern die Darstellung für den Besucher, beheben aber keine fehlenden Beschriftungen, Alternativtexte oder Tastaturfallen im Code. Aufsichtsbehörden und Verbände bewerten sie entsprechend kritisch. Das Kit prüft und korrigiert den Shop selbst; eine Darstellungs-Hilfe können Sie zusätzlich anbieten.
Eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung in zugänglichem Format, wie die Anforderungen erfüllt werden, die zuständige Marktüberwachungsbehörde sowie Kontaktmöglichkeiten. Das Plugin erzeugt die Seite aus den Scan-Ergebnissen und Ihren Angaben und hält sie aktuell.
Es ist in Entwicklung. Wer auf der Warteliste steht, bekommt den Starttermin und den Einführungspreis als Erste – und kann die Vorabversion in seinem Shop testen.
Die Basisversion ist kostenlos und bleibt es. Den Preis der Pro-Version veröffentlichen wir zum Start; er wird sich an unseren anderen Pro-Plugins orientieren.
§ 07