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Ratgeber · Stand: 19. Oktober 2026

Dropshipping aus China 2026: Was ein Paket jetzt wirklich kostet – Zoll, Gebühr, IOSS

Ein 12-Euro-Artikel aus China kostet den Kunden seit Juli 2026 schnell 20 Euro und mehr. Wer dropshippt, muss die neuen Abgaben verstehen, bevor er Preise macht. Hier die Rechnung – Stand 19. Oktober 2026, mit Quellen.

Die drei Posten, die seit 2026 dazukommen

  1. 3 € Zoll je Warenposition – seit 1. Juli 2026 für jede Sendung bis 150 € Warenwert aus einem Drittland an Verbraucher, befristet bis 1. Juli 2028 (Verordnung (EU) 2026/382). Die frühere Zollfreiheit bis 150 € ist weg.
  2. 2 € EU-Bearbeitungsgebühr je Warenposition – festgelegt im delegierten Rechtsakt C(2026) 6694, Anwendung ab 1. November 2026 erwartet. Ohne Wertgrenze, ohne Enddatum, nicht erstattungsfähig (Art. 20 des neuen Zollkodex (EU) 2026/2108).
  3. Einfuhrumsatzsteuer und Servicepauschale des Zustellers – gab es schon, trifft jetzt aber jede Sendung, weil mit der Zollfreiheit auch die vereinfachte Abfertigung endet. Mit IOSS entfällt beides für den Kunden an der Haustür.

„Je Warenposition“ heißt nicht „je Stück“

Gezählt wird je Zeile der Zollanmeldung: Waren mit derselben Tarifnummer (im üblichen Verfahren H7 der 6-stellige HS-Code) und derselben Beschreibung sind eine Position, egal wie viele Stück. Fünf gleiche T-Shirts: 3 € + 2 €. Ein T-Shirt und eine Uhr: 6 € + 4 €. Socken, Plüschtier und Ladekabel: 9 € + 6 € (Beispiele der Kommission und von zoll.de).

Zwei Dinge treiben die Kosten: Sortimentsbreite pro Bestellung und Teillieferungen. Jede Paket ist eine eigene Sendung mit eigener 150-€-Grenze und eigener Positionszählung. Eine Bestellung, die zwei Lieferanten in zwei Paketen schicken, zahlt alles doppelt.

Rechenbeispiele

BestellungWarenwertPositionenZoll 3 €Gebühr 2 €AbgabenAnteil
2 Handyhüllen + 3 USB-Kabel42,00 €26,00 €4,00 €10,00 €24 %
5 gleiche T-Shirts75,00 €13,00 €2,00 €5,00 €7 %
1 Drohne (über 150 €)180,00 €1—2,00 €2,00 €1 %

Warenwert ist der Preis der Ware ohne Versand, wenn der Versand getrennt ausgewiesen ist. Über 150 € gilt statt der 3 € der reguläre Zollsatz der Ware (viele Elektronikartikel 0 %, Textilien bis 12 %) – die 2 € Gebühr bleibt.

Dazu die Umsatzsteuer

Ohne IOSS (Bestellung 1, Lieferung nach Deutschland): Einfuhrumsatzsteuer 19 % auf Warenwert + Versand + Zoll + Gebühr = 19 % von 57 € = 10,83 €. Der Zusteller kassiert beim Kunden 10 € Abgaben, 10,83 € Steuer und seine Servicepauschale – bei 42 € Warenwert. Genau das erzeugt die Beschwerden und Annahmeverweigerungen.

Mit IOSS: Sie berechnen im Checkout 19 % auf 47 € = 8,93 €. Die 10 € Zoll und Gebühr schuldet der Anmelder – Ihr IOSS-Vermittler oder Sie – und sie landen in Ihrer Kalkulation. Der Kunde zahlt an der Tür nichts. Wenn Sie die 2 € Gebühr dem Kunden gesondert berechnen, gehört sie nach den Zollleitlinien vom 5.10.2026 in die IOSS-Bemessungsgrundlage; für die 3 € Zoll ist das nicht abschließend geklärt – fragen Sie Ihren Steuerberater.

Fünf Entscheidungen für Dropshipping-Shops

  1. IOSS – ja oder nein? Mit IOSS ist der Preis im Checkout der Endpreis. Ohne IOSS entscheidet der Zusteller über Gebühren und Timing, und Sie haben die Retouren. Bei mehr als einigen Dutzend Sendungen im Monat lohnt sich ein IOSS-Vermittler fast immer.
  2. Abgaben berechnen oder nur anzeigen? Entweder Sie ziehen Zoll und Gebühr im Warenkorb ein (DDP) oder Sie zeigen sie als Hinweis und der Kunde zahlt bei Zustellung (DAP). Ein Hinweis ist in jedem Fall Pflicht, denn die Preisangabenverordnung verlangt Transparenz über zusätzliche Kosten.
  3. Sortiment und Versandregeln. Sets aus einer Tarifnummer sind günstiger als bunte Warenkörbe. Prüfen Sie Ihre Versandkostenfrei-Schwelle: Ein Paket mit 160 € Warenwert zahlt keinen 3-€-Zoll, dafür den Tarifsatz.
  4. Stammdaten. Jeder Artikel braucht einen 6-stelligen HS-Code, sonst wird jede Produktzeile zur Position. Seit dem 1. November 2026 verlangen die Zollbehörden außerdem Produktkennungen (SKU des Händlers, GTIN/EAN) für Sendungen bis 150 €.
  5. Retouren und Ländergebühren. Zoll und Gebühr kommen bei Rücksendung nicht zurück. Rumänien erhebt zusätzlich 25 Lei je Paket, Italien plant 2 € ab 1. Dezember 2026, Frankreichs Gebühr ist seit Juli ausgesetzt.

Checkliste

  • HS-Code (6 Stellen) und Ursprungsland an jedem Produkt; Liste der Produkte ohne Code abarbeiten.
  • Versandherkunft je Produkt oder Lieferant: Drittland oder EU-Lager mit verzollter Ware (dann keine 3 €/2 €).
  • Entscheidung IOSS / DDP / DAP dokumentiert; Checkout zeigt Zoll und Gebühr je Sendung.
  • Preise neu kalkuliert: im Schnitt 5 € je Position – bei kleinen Warenkörben ist das der Unterschied zwischen Marge und Verlust.
  • Datum der Bearbeitungsgebühr im Blick: Veröffentlichung von C(2026) 6694 im Amtsblatt, erwartet Ende Oktober 2026.
  • Nachweis je Bestellung: Positionen, Beträge, Regelversion – für Zusteller, Vermittler und Betriebsprüfung.

Hinweis: Dieser Ratgeber ist keine Rechts- oder Zollberatung. Quellen: Verordnung (EU) 2026/382; Leitlinien der Kommission zum 3-Euro-Zoll und zur Bearbeitungsgebühr (Fassung 5.10.2026); zoll.de; Zollkodex (EU) 2026/2108.

Häufige Fragen

01Gilt der 3-Euro-Zoll auch, wenn ich IOSS nutze?+

Ja. Der Zoll gilt für alle Fernverkäufe bis 150 € aus Drittländern an Verbraucher – mit IOSS, mit Special Arrangements und bei normaler Einfuhrumsatzsteuer. IOSS ändert nur, wer die Umsatzsteuer wann abführt.

02Zahlt mein Kunde den Zoll an der Haustür?+

Rechtlich schuldet ihn der Anmelder – bei IOSS Sie bzw. Ihr Vermittler, sonst der Zusteller als Vertreter. Ohne IOSS kassiert der Zusteller Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und seine Servicepauschale aber in der Regel beim Empfänger. Mit IOSS zahlt der Kunde alles im Checkout und nichts bei Zustellung.

03Wie zählt die Bearbeitungsgebühr?+

Genauso wie der Zoll: 2 € je Warenposition (Zolltarifzeile), unabhängig von der Stückzahl – aber ohne die 150-€-Grenze und ohne Enddatum. Der Betrag steht im delegierten Rechtsakt C(2026) 6694; die Anwendung wird ab 1. November 2026 erwartet, sobald er im Amtsblatt veröffentlicht ist.

04Bekomme ich den Zoll bei einer Retoure zurück?+

Nicht automatisch. Seit 1.7.2026 kann die Zollanmeldung für Sendungen bis 150 € wegen einer Rücksendung nicht mehr für ungültig erklärt werden; die Bearbeitungsgebühr ist ausdrücklich nicht erstattungsfähig. Kalkulieren Sie beides als verlorene Kosten ein.

05Was ändert sich 2028?+

Der 3-Euro-Zoll läuft am 1. Juli 2028 aus. Danach gelten für alle Fernverkäufe die regulären Zollsätze nach Tarif, abgewickelt über den EU Customs Data Hub. Die Bearbeitungsgebühr bleibt.

§ §

Quellen

  1. [1]Verordnung (EU) 2026/382 des Rates – Zoll 3 € je Warenposition, 1.7.2026–1.7.2028 (öffnet in neuem Tab)
  2. [2]Verordnung (EU) 2026/2108 (Zollkodex), Art. 5 Nr. 78 (Warenposition), Art. 20 (Bearbeitungsgebühr) (öffnet in neuem Tab)
  3. [3]Delegierte Verordnung C(2026) 6694 – Bearbeitungsgebühr 2 € je Position (öffnet in neuem Tab)
  4. [4]Leitlinien der Kommission zum 3-€-Zoll und zur Bearbeitungsgebühr, Fassung 5.10.2026 (PDF) (öffnet in neuem Tab)
  5. [5]Zoll.de – Internetbestellungen: Zoll und Steuern (öffnet in neuem Tab)

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