Jedes Paket an einen Endkunden enthält Verpackung – und damit Pflichten. Seit dem 12. August 2026 gilt in Deutschland ein neues Gesetz, und die EU-Verpackungsverordnung PPWR ist anwendbar. Stand: 19. Oktober 2026.
Was sich am 12. August 2026 geändert hat
- Das Verpackungsgesetz (VerpackG) gilt nicht mehr. An seine Stelle tritt das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG), zusammen mit der Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR). Die Paragrafen haben neue Nummern.
- Registrierungen nach dem alten Gesetz bleiben gültig; Datenänderungen sind bis 12.11.2026 zu melden. Alte Verträge mit dualen Systemen gelten längstens bis 31.12.2026 (§ 68 VerpackDG).
- Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister müssen die LUCID-Registrierung ihrer Händler prüfen (Art. 45 Abs. 4–8 PPWR).
Die drei Pflichten
- Registrieren bei der Zentralen Stelle (LUCID), bevor Sie verpackte Ware in Verkehr bringen (§ 6 VerpackDG). Shops ohne Sitz in Deutschland brauchen einen Bevollmächtigten (§ 5).
- Lizenzieren bei einem dualen System – mit Material, Masse und Registrierungsnummer (§ 7). Versandkartons, Füllmaterial und Klebeband zählen mit.
- Melden: Die Datenmeldung an LUCID muss den Angaben an das duale System entsprechen – Masse je Materialart nach § 42 Abs. 2 (§ 9 Abs. 1).
Fristen und Schwellen
- Unter 10 Tonnen im Vorjahr: eine Jahresmeldung bis 1. Juni des Folgejahres (§ 9 Abs. 2).
- Vollständigkeitserklärung bis 15. Mai für das Vorjahr – nicht nötig unter 80 t Glas, 50 t Papier/Pappe/Karton und 30 t je übriger Materialart; die Zentrale Stelle kann sie trotzdem verlangen (§ 10).
Verkaufen Sie auch nach Polen?
Wer verpackte Produkte nach Polen bringt, gehört ins BDO-Register und meldet jährlich bis 15. März die Masse je Verpackungsart. Die Befreiung bis 1 Mg betrifft nur Recyclingquoten und Produktgebühr – nicht die Registrierung und nicht den Bericht. Nach Art. 44 Abs. 2 und Art. 45 Abs. 3 PPWR brauchen Sie in jedem Lieferland eine Registrierung und, ohne Sitz dort, einen Bevollmächtigten.
Woher die Zahlen kommen
Die Mengen sollten aus Ihren Bestellungen stammen, nicht aus einer Schätzung: Verkaufsverpackung je Produkt plus Versandkarton je Sendung, getrennt nach Lieferland und Material. Genau das muss die Datenmeldung abbilden – und genau das lässt sich in WooCommerce an jeder Bestellung speichern.
Hinweis: Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung. Fragen Sie Ihr duales System nach dem Melderhythmus aus Ihrem Vertrag.
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Verpackungsmengen für LUCID und BDO – direkt aus Ihren Bestellungen.