Zwei Schaltflächen, zwei Gesetze: Der Kündigungsbutton betrifft Shops mit Abos, der Widerrufsbutton seit dem 19. Juni 2026 jeden Online-Shop, der an Verbraucher verkauft. Stand: 19. Oktober 2026.
Kündigungsbutton (§ 312k BGB)
Wer Verbrauchern über eine Website ermöglicht, ein Dauerschuldverhältnis gegen Entgelt abzuschließen – Abo-Box, Mitgliedschaft, Software-Abo –, muss die Kündigung genauso einfach machen:
- Eine gut lesbare Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ (oder gleich eindeutig), die direkt zu einer Bestätigungsseite führt (Abs. 2 Satz 1–2).
- Auf der Bestätigungsseite nur: Art der Kündigung (bei außerordentlicher mit Grund), Angaben zur Identifizierung des Kunden und des Vertrags, gewünschter Zeitpunkt und der Weg für die Bestätigung (Abs. 2 Satz 3).
- Eine Schaltfläche „jetzt kündigen“ (Abs. 2 Satz 4). Beides muss ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich sein (Abs. 2 Satz 5).
- Der Kunde muss seine Erklärung mit Datum und Uhrzeit speichern können (Abs. 3), und der Shop bestätigt den Eingang sofort in Textform – mit Inhalt, Datum, Uhrzeit und Vertragsende (Abs. 4).
Fehlt etwas davon, darf der Kunde jederzeit fristlos kündigen (Abs. 6). Außerdem ist § 312k eine Marktverhaltensregel – Wettbewerber und Verbraucherverbände mahnen ab.
Was der BGH 2025 und 2026 entschieden hat
- BGH, 16.07.2026 – I ZR 200/25: Die Bestätigungsseite darf nur die Angaben aus Abs. 2 Satz 3 und die Schaltfläche enthalten. Keine Halteangebote, keine Pause-Option, keine Rabatte.
- BGH, 22.05.2025 – I ZR 161/24: Die Pflicht gilt auch für Verträge mit einmaliger Jahreszahlung, die automatisch enden.
- Ein Login vor der Kündigung verstößt nach der Rechtsprechung gegen § 312k.
Widerrufsbutton (§ 356a BGB, seit 19. Juni 2026)
Die Richtlinie (EU) 2023/2673 hat Art. 11a in die Verbraucherrechte-Richtlinie eingefügt; Deutschland setzt ihn mit § 356a BGB um. Er gilt für alle Fernabsatzverträge mit Widerrufsrecht, nicht nur für Abos:
- Eine Funktion „Vertrag widerrufen“, gut lesbar, während der Widerrufsfrist ständig verfügbar, hervorgehoben und leicht zugänglich (Abs. 1). Im Footer muss sie deutlich hervorgehoben sein.
- Abgefragt werden nur Name, Angaben zum Vertrag – oder dem Teil, der widerrufen wird – und der Weg für die Bestätigung (Abs. 2).
- Eine Bestätigungsfunktion „Widerruf bestätigen“ (Abs. 3).
- Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, mit Inhalt, Datum und Uhrzeit (Abs. 4). Wer vor Fristablauf absendet, hat rechtzeitig widerrufen (Abs. 5).
Auch das Muster der Widerrufsbelehrung wurde angepasst – prüfen Sie Ihre Belehrung.
Checkliste für WooCommerce-Shops
- Footer-Links „Verträge hier kündigen“ und „Vertrag widerrufen“ auf jeder Seite.
- Bestätigungsseiten ohne Login, ohne Werbung, ohne Captcha-Hürden.
- Automatische E-Mail mit Datum und Uhrzeit des Eingangs – und ein Protokoll, das zeigt, dass sie rausging.
- Ordentliche Kündigung zum Laufzeitende umsetzen, damit keine weitere Periode abgebucht wird.
- Wer Germanized nutzt: Dessen Widerrufsbutton nicht doppelt einbauen.
Hinweis: Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung.