Kostenloses WooCommerce-Plugin
Wer verpackte Ware an Endkunden verschickt, meldet Verpackungen je Material in Kilogramm. Das Plugin speichert die Verpackung an jeder Bestellung und rechnet sie für jeden Zeitraum zusammen – statt Schätzung in einer Tabelle.
Ratgeber: Verpackungsregister 2026: LUCID, VerpackDG und PPWR für Online-Shops →
§ 01
01
In Deutschland registrieren Sie sich im Verpackungsregister LUCID, bevor Sie Verpackungen in Verkehr bringen; Marktplätze prüfen die Registrierung.
Rechtsgrundlage: § 6 VerpackDG · Art. 45 Abs. 4–8 VO (EU) 2025/40
02
Die Datenmeldung an LUCID nennt Masse je Materialart – Papier, Kunststoffe, Glas, Eisenmetalle, Aluminium, Getränkekarton, sonstige Verbunde, sonstige Materialien.
Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 i. V. m. § 42 Abs. 2 VerpackDG
03
Unter 10 t im Vorjahr genügt eine Jahresmeldung bis 1. Juni. Die Vollständigkeitserklärung ist bis 15. Mai fällig, wenn Sie die Schwellen überschreiten.
Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 2 und § 10 VerpackDG
04
Wer verpackte Produkte nach Polen bringt, ist im BDO-Register und meldet jährlich die Masse je Verpackungsart – auch unter 1 Tonne.
Rechtsgrundlage: Art. 10, 45 ustawy o gospodarce opakowaniami · Art. 73 ustawy o odpadach
§ 02
Aufnahmen aus unserem Demo-Shop: Verpackung am Produkt, Versandkartons, Bericht – und die Pro-Funktionen.







§ 03
19 €/ Monat · zzgl. MwSt.
22,61 € inkl. 19 % MwSt. für Verbraucher in Deutschland
oder 190 € jährlich (2 Monate gratis)
1 Shop · Test- und Staging-Seiten kostenlos · Monatlich, jederzeit zum Monatsende kündbar
§ 04
Plugin installieren und aktivieren
Versandkarton einmal leer mit Füllung wiegen und unter „Versandkartons“ anlegen
Karton den Versandarten zuordnen
Verpackung der Produkte eintragen (Tab „Versand“)
Bericht für den Zeitraum öffnen und als CSV exportieren
§ 05
Nein. LUCID und BDO haben keine öffentliche Schnittstelle für Shops. Das Plugin liefert die Zahlen in der Gliederung der Register; Sie übertragen sie oder geben die CSV an Ihr duales System bzw. Ihre Recyclingorganisation.
Seit dem 12. August 2026 gilt in Deutschland das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) zusammen mit der EU-Verpackungsverordnung PPWR. Registrierungen nach dem alten Gesetz bleiben gültig, die Paragrafen haben sich geändert.
Wiegen Sie einen leeren Versandkarton mit üblicher Füllung und Klebeband einmal und tragen Sie die Gramm je Material ein. Für Produkte zählt die Verpackung, in der sie geliefert werden (Schachtel, Blister, Flasche).
Für Bestellungen aus Ihrem WooCommerce-Shop ja. Marktplätze prüfen nur, ob Sie registriert sind – die Mengen melden Sie selbst.